Coronakrise

So bringen Sie Ihr Unternehmen durch die schwere Zeit

Der Bund und die Länder unterstützen Unternehmen mit verschieden Sofortprogrammen, wenn sie durch die Coronakrise erhebliche wirtschaftliche Einbußen haben. Die wichtigsten Hilfen sind Soforthilfen als Zuschüsse, Betriebsmittelkredite, Darlehen und Ausfallbürgschaften, Steuerstundungen, Kurzarbeit oder die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit. Der Bund hat die Förderung des BAFA für Unternehmen in Schwierigkeiten mit einen Zuschuss von bis zu 90% zur Kostenübernahme bei Beauftragung einer Unternehmensberatung  ab 2021  für 2 Jahre verlängert. Folgende Schritte zeigen, wie eine existenzielle Bedrohung für Ihr Unternehmen abgewendet werden kann!

1. Sofortige Zahlungsfähigkeit sichern!

Auszahlungen anhalten

Liquiditätsplan erstellen

Liquiditätshilfe beantragen

Gewinnen Sie wertvolle Zeit!
  • Stoppen Sie als erstes die Auszahlungen!
  • Informieren Sie Ihre Gläubiger darüber!
  • Erklären Sie diesen Ihre Situation!
  • Versichern Sie diesen, dass Sie nach einer Lösung suchen um Ihren Verpflichtungen später nachzukommen!
Hinweis: Die Zahlung für essenzielle Leistungen wie Telekommunikation, IT-Infrastruktur etc. nur im äußersten Notfall stoppen. Lastschriften nach Möglichkeit dafür einlösen, es droht sonst eine negative Schufa oder negatives Rating bei Kreditversicherern und Auskunfteien! Verhandeln Sie mit den Gläubigern auf einen mind. kurzfristigen Aufschub/Stundung oder notfalls einer Ratenzahlung.
  • Lieferanten
  • Banken und Sparkassen, Leasinggesellschaften
  • Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u.a.
  • Vermieter oder Pächter
Wenn Sie  Unterstützung benötigen, dann melden Sie sich umgehend bei uns.
todo:
  • Erstellen Sie eine Übersicht der noch vorhandenen finanziellen Mittel.
  • Tragen Sie alle Auszahlungen und Einzahlungen zusammen und erstellen einen Liquiditätsplan.
  • Planen Sie damit Ihre Einzahlungen und Auszahlungen für mind. 14 Tage im Voraus.
  • Ermitteln Sie die Höhe einer möglichen Liquiditätslücke und wann diese eintritt.
  • Prüfen Sie, ob Sie noch Zahlungen schieben können.
  • Prüfen Sie alle Möglichkeiten die drohende Liquiditätslücke zu schließen.
Nur mit einem Liquiditätsplan haben Sie eine Übersicht über Ihre Zahlungsfähigkeit. So haben Sie damit eine detaillierte, nachweisbare Verhandlungsbasis mit Gläubigern/Banken. Diese müssen Ihre Angaben ggf. prüfen können! Wenn Sie  Unterstützung benötigen, dann melden Sie sich umgehend bei uns.
Liquiditätshilfen - Auswahl:
  • Eigenmittel zuführen (Einzahlung) durch Eigentümer/Gesellschafter
  • Kreditlinien erhöhen
  • Anzahlungen von Kunden (Vorkasse) verlangen
  • Auszahlungen auf neuen Fälligkeitstermin verschieben (Stundung)
  • Übernahme von fälligen Verbindlichkeiten durch Dritte (Kurzarbeitergeld)
  • ggf. Entschädigung nach §56 IfSG beantragen
  • Soforthilfen von Bund und Länder

2. Unternehmensplanung - Sanierungskonzept erstellen

Rentabilitätsplan

Ein- und Auszahlungsplan

Nach der Sicherung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit, sollte die Unternehmensplanung aktualisiert oder erstmals aufgestellt werden. Diese dient der Unternehmenssteuerung in der Zukunft für Entscheidungen heute. Es wird eine Rentabilitätsplanung (Umsatz-Kosten-Gewinn) und eine davon abgeleiteten Ein-und Auszahlungsplanung (erweiterer Liquiditätsplan) erstellt. Die Planung erfolgt nach unterschiedlichen zukünftigen Erwartungsszenarien sowohl bei schlechter und besserer Lageentwicklung. Unternehmerische Fragestellungen zu Kostensenkungen oder Personalmaßnahmen, dem Kapitaldienst, der Überlebensfähigkeit sollen einer Antwort zugeführt werden.

Hinweis: Banken, Sparkassen und Förderinstituten erwarten von Unternehmen i.r.R. die Vorlage einer Unternehmensplanung für 1 bis 2 Jahre. Diese benötigen Sie zur Bonitätsprüfung und Kreditentscheidungen sowohl bei der Erstvergabe als auch später zur  Aufrechterhaltung der Kreditlinien! 
In sehr schwierigen Fällen ist möglichweise ein Sanierungskonzept durch einen externen Sanierungsberater oder Wirtschaftsprüfer erforderlich, um den Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen wieder auf die Beine kommt. Nur dann dürfen Bank eine Finanzierung in der Krise tätigen.  

3. Fremdmittel beschaffen!

  • Ermitteln Sie Ihren Fremdmittelbedarf zur Aufrechterhaltung der Existenzfähigkeit für mind. 6 Monate zur Abdeckung der laufenden Kosten
  • Ermitteln Sie auch den Finanzierungsbedarf für den Zeitraum bei Wiederanlauf der Geschäfte (Wareneinkauf, Rohstoffe, ...) als Normal Case und als Worst Case!
  • Ermittel Sie an Hand der Unternehmensplanung Ihre Kapitaldienstfähigkeit im Normal Case und Worst Case.
  • Stellen Sie eine Investitions- und Finanzierungsplanung für den Nomal- und Worst-Case auf und entscheiden, welche Darlehen, Linien oder Bürgschaften in Frage kommen. (Laufzeit, Ratenhöhe,...)
  • Berücksichtigen Sie, welche Sicherheiten ggf. gefordert werden könnten und schaffen sich eine Verhandlungsreserve.
  • Beantragen die benötigten Fremdmittel nach dem Worst-Case-Szenario bei Ihrer Hausbank (auch für KfW) oder direkt bei einer Förderbank des Bundeslandes!

Die Banken werden die Unternehmen bevorzugen und schneller bedienen, welche gut begründetet Kreditanträge mit profesioneller Aufbereitung und Qualität vorweisen können.  

Hinweis: Nutzen Sie dabei unserer Expertiese und Erfahrungen für die Vorbereitung und Verhandlungen! 

Beratungszuschüsse von Bund und Länder

Bundesmittel der BAFA

Nichtrückzahlbare Zuschüsse für die Unternehmensberatung des BAFA

Hilfsprogramm für Unternehmen in Schwierigkeiten ohne direkten Corona-Effekt

  • 90% Zuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten ( 50% des Stammkapitals oder Betriebsvermögen ist durch Verluste aufgebraucht oder es droht unmittelbar) 
  • 50% bis 80% Zuschuss für Unternehmen ohne Schwierigkeiten

Vorgehen beim Antrag:

  • Kostenloses Erstgespräch mit Beratungsunternehmen (bei BAFA registriert)
  • Gespräch mit Regionalpartner führen
  • Dokumente vorbereiten (Register, Gewerbeanmeldungen, etc.)
  • Auftragsinhalt festlegen
  • Antrag online stellen und Zustimmung erhalten
  • Beratung beginnen (Zeitraum max. 6 Monate)
  • Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht einreichen

Zuschüsse der Länder

Die Bundesländer bezuschussen Kosten für Unternehmensberatungen in sehr unterschiedlicher Weise und Bedingungen.

Siehe auch unter  Landesbanken.[icon name="external-link" class="" unprefixed_class=""]

Wenn Sie Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten benötigen,

dann nutzen Sie unser Angebot

Sie erreichen uns auch unter Telefon Nr. 0351/30707380 oder nutzen unser Call Back für einen Rückruf.